E-Rechnung ab 2027, live gebaut
Ab wann ihr E-Rechnungen verschicken müsst, und wie aus dem Export eures Rechnungsprogramms eine XRechnung wird, die der offizielle Prüfer annimmt. Live gebaut, mit den Stellen, an denen es hakt.

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Ab dem 1. Januar 2027 müssen viele Betriebe ihre Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung verschicken, ab 2028 fast alle. Wir zeigen live, ab wann es euch betrifft, und bauen den Weg vom Export eures Rechnungsprogramms zu einer XRechnung, die der offizielle Prüfer annimmt. Dabei zeigen wir auch die Stellen, an denen der Prüfer einen Fehler durchlässt.
Kostenlos, 60 Minuten, online. Eine öffentliche Aufzeichnung gibt es nicht; angemeldete Teilnehmer bekommen sie im Nachgang.
„Wir haben doch bis 2028 Zeit“
Der Satz fällt gerade in vielen Besprechungen, und er stimmt oft nicht. Über den Stichtag entscheidet der Gesamtumsatz 2026, und das ist nicht die Zahl aus der BWA. Bei einem unserer Beispielbetriebe steht in der BWA mehr als 800.000 Euro, der Umsatz, der für die Grenze zählt, liegt darunter. Bei anderen ist es umgekehrt.
Was du in 60 Minuten siehst
- 01
Betrifft es euch, und ab wann
Wir rechnen an einem Beispielbetrieb den Umsatz durch, der für die 800.000-Euro-Grenze zählt, und sortieren seine Rechnungen in „muss E-Rechnung sein“, „Papier oder PDF noch erlaubt“ und „gar nicht betroffen“.
- 02
Vom Export zur XRechnung
Aus einem gewöhnlichen CSV-Export eines Rechnungsprogramms entsteht eine XRechnung. Vorher prüft eine eigene Vorprüfung jede Rechnung, und was nicht stimmt, wird nicht geschrieben.
- 03
Der offizielle Prüfer, und was er durchlässt
Wir prüfen die Dateien mit dem Validator der KoSIT. In unserem Test hat er eine Rundungsdifferenz von einem Cent und eine Leitweg-ID mit vertauschten Buchstaben angenommen. Wir zeigen, wie die Vorprüfung beides abfängt.
- 04
Eure Fragen
Zeit für euren Fall: Kleinbetragsrechnungen, Rechnungen an Behörden, das Rechnungsprogramm, das ihr schon habt.
Für wen
Für Geschäftsführung, Buchhaltung und Büroleitung in Betrieben, die Rechnungen an andere Unternehmen schreiben. Kein Vorwissen nötig, Programmierkenntnisse auch nicht. Keine Steuerberatung: Wer einen Sonderfall hat, nimmt die Frage am besten zu seinem Steuerberater mit.
Diese Unternehmen vertrauen bereits auf uns
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