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KI-Kompetenz: was Art. 4 verlangt und was nicht
Seit dem 27. Juli 2026 steht in Art. 4 der KI-Verordnung ein anderer Satz als vorher, und das deutsche Gesetz nennt für ihn kein Bußgeld. Was ein Betrieb mit 5 bis 50 Leuten trotzdem tun sollte, mit Vorlage und Skript.
- Stand

Angenommen, in der Montagsbesprechung fällt dieser Satz: „Bis August müssen alle eine KI-Schulung mit Zertifikat haben, sonst wird es teuer.“ Fast alles daran ist falsch: das Datum, das Zertifikat und das Teure. Richtig ist nur, dass es eine Pflicht gibt. Sie steht in Art. 4 der KI-Verordnung, sie ist kleiner als ihr Ruf, und sie wurde im Juli geändert.
Danach weißt du:
- was Art. 4 seit dem 27. Juli 2026 wörtlich verlangt, und was vorher dastand
- wer in Deutschland zuständig ist und was über Sanktionen tatsächlich feststeht
- was ein Betrieb mit 5 bis 50 Leuten konkret tut, damit es reicht, und wie man das in drei Tabellen dokumentiert
Das ist keine Rechtsberatung. Die Vorschriften sind zitiert, damit ihr selbst nachlesen könnt; alle Quellen stehen mit Abrufdatum im Paket.
Der Wortlaut, alt und neu
Bis zum 26. Juli 2026 lautete Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 so: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen „ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen“.
Die Verordnung (EU) 2026/1744, die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, hat den Artikel neu gefasst. Sie ist am 24. Juli 2026 im Amtsblatt erschienen und nach ihrem eigenen Art. 4 am dritten Tag danach in Kraft getreten, also am 27. Juli 2026. Absatz 1 lautet jetzt: Anbieter und Betreiber „ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind“, mit denselben Gesichtspunkten wie vorher. Dazu kommt ein Satz, der vorher fehlte: „Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“
Zwei neue Absätze verlagern einen Teil der Arbeit auf die Behörden. Absatz 2 verpflichtet Kommission und Mitgliedstaaten, Betriebe und besonders kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen; die Kommission soll dafür praktische Beispiele veröffentlichen. Absatz 3 beauftragt das KI-Gremium mit Empfehlungen.
Kurz: Aus „sicherstellen, dass alle ausreichend kompetent sind“ ist „Maßnahmen ergreifen, die das unterstützen“ geworden. Die Pflicht bleibt, geschuldet ist das Bemühen, nicht mehr das Ergebnis. Die Erwägungsgründe begründen das mit dem Aufwand gerade für kleinere Unternehmen.
Seit wann und für wen
Art. 4 steht in Kapitel I, und das gilt nach Art. 113 seit dem 2. Februar 2025. Neu ist nur der Wortlaut. Die Pflicht trifft Anbieter und Betreiber. Betreiber ist nach Art. 3 Nr. 4, wer „ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet“. Das ist fast jeder Betrieb, in dem jemand beruflich ein Sprachmodell benutzt, gleich wie groß. Die EU-Kommission nennt genau dieses Beispiel: Beschäftigte, die ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen, sollen über die konkreten Risiken informiert werden, etwa über erfundene Inhalte.
Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, nach Art. 3 Nr. 11 auch zum Eigengebrauch. Wer sich einen eigenen Rechnungseingang mit lokalem Modell baut, kann also Anbieter werden. Für Art. 4 ist das gleich, die Pflicht gilt für beide Rollen; für andere Pflichten der Verordnung gehört es im Einzelfall geprüft.
Was Art. 4 nicht verlangt
Kommission und Bundesnetzagentur sind sich in diesen Punkten einig, und beide haben ihre Seiten nach der Änderung aktualisiert:
- Kein Zertifikat. Die Kommission: „There is no need for a certificate.“ Ein interner Nachweis genüge.
- Kein bestimmtes Format. Die Bundesnetzagentur zählt „formalisierte oder standardisierte Trainingsmaßnahmen“ ausdrücklich zu dem, was nicht vorgeschrieben ist; intern ist so gut wie extern.
- Kein garantiertes Niveau einzelner Personen. Das steht seit dem 27. Juli im Gesetzestext selbst.
- Keine Pflicht, den Kenntnisstand zu messen (Kommission).
- Kein KI-Beauftragter. Sagen beide.
- Keine Frist für Auffrischungen. Die Bundesnetzagentur empfiehlt sie nach Bedarf, etwa wenn sich Werkzeuge ändern.
Was beide nahelegen: die Maßnahmen an den eingesetzten Werkzeugen ausrichten und dokumentieren, nach der Bundesnetzagentur mit Art, Umfang, Dauer und Teilnehmenden. Nur die Bedienungsanleitung lesen zu lassen, reiche oft nicht, schreibt die Kommission.
Aufsicht und Sanktionen in Deutschland
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 22. Juli 2026, kurz KI-MIG (BGBl. 2026 I Nr. 223). Nach § 2 Abs. 1 ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt; Ausnahmen gibt es etwa für Finanzunternehmen (BaFin) und öffentliche Stellen der Länder. Sie ist außerdem zentrale Anlaufstelle (§ 6) und Beschwerdestelle (§ 8).
Bußgelder regelt § 15 KI-MIG. Er nennt Verstöße gegen die Art. 21, 27, 45 und 86 der KI-Verordnung, Geldbuße bis 50.000 Euro. Art. 4 steht dort nicht. In der Verordnung selbst führt Art. 99 die Verstöße mit Geldbußen bis 35, 15 und 7,5 Millionen Euro auf: verbotene Praktiken, die Pflichten aus den Art. 16, 22, 23, 24, 26, 31, 33, 34 und 50, falsche Auskünfte an Behörden. Art. 4 steht auch dort nicht. Wer euch mit 15 Millionen Euro oder drei Prozent des Umsatzes für eine fehlende Schulung droht, zitiert eine Liste, in der Art. 4 nicht vorkommt.
Folgenlos ist die Pflicht deshalb nicht. Die Bundesnetzagentur schreibt auf ihrer Seite zur KI-Kompetenz: „Ein Mangel an KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht.“ Die Kommission beschreibt den Fall, dass ein Geschädigter nach nationalem Recht klagt und sich auf eine Verletzung von Art. 4 beruft; einen eigenen Schadensersatzanspruch schaffe die Verordnung nicht. Bußgeldfrei heißt also nicht folgenlos. Wenn etwas schiefgeht, wird nach der dokumentierten Einweisung gefragt werden.
Was ungeklärt ist
- Ob und wie eine Behörde Art. 4 ohne Bußgeldtatbestand durchsetzen würde. § 11 KI-MIG gibt den Marktüberwachungsbehörden die Befugnisse aus der europäischen Marktüberwachungsverordnung; wie die auf die Pflicht eines Betreibers angewendet würden, steht weder auf der Seite der Bundesnetzagentur zur KI-Kompetenz noch in ihrer Pressemitteilung zum Inkrafttreten.
- Was als ausreichende Maßnahme gilt. Die Empfehlungen des KI-Gremiums nach Abs. 3 und die Praxisbeispiele der Kommission nach Abs. 2 sind angekündigt. Die Kommission schreibt selbst, dass das Nachahmen der Beispiele in ihrer Sammlung derzeit keine Vermutung begründet, die Pflicht erfüllt zu haben.
- Wie Gerichte die „Sorgfaltspflicht“ in einem Schadensfall bemessen. Rechtsprechung dazu haben wir nicht geprüft.
- Kleine Unschärfen in den Quellen selbst: Die Kommission nennt für die Änderung „mid-July 2026“, laut Amtsblatt war es der 27. Juli, und für den Beginn der Aufsicht einmal den 2. und einmal den 3. August 2026.
Offizielle Hilfen, die nichts kosten
Die Fragen und Antworten der EU-Kommission zur KI-Kompetenz (Stand 27. Juli 2026) mit einer Sammlung von Praxisbeispielen. Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur mit einer Seite zur KI-Kompetenz und einem Compliance-Kompass für die Frage, ob ein System hochriskant sein könnte. Und was die Bundesnetzagentur unter „kostenlose Unterstützung“ aufführt: die Mittelstand-Digital Zentren mit rund 100 KI-Trainern, die European Digital Innovation Hubs, KI-Campus und appliedAI.
Was daraus für einen Betrieb mit 5 bis 50 Leuten folgt
Die drei Grundsteine der Bundesnetzagentur heißen Bedarf ermitteln, Maßnahmen gestalten, dokumentieren. Für einen kleinen Betrieb haben wir daraus fünf Schritte gemacht, die in eine Tabelle passen:
- 01
Werkzeuge aufschreiben
Jedes KI-Werkzeug, das im Betrieb benutzt wird, in werkzeuge.csv: Anbieter, privates oder geschäftliches Konto, freigegeben oder nicht, wofür erlaubt, was nicht hinein darf, wer verantwortlich ist. Auch die Werkzeuge, die niemand freigegeben hat und trotzdem jemand nutzt. Gerade die.
- 02
Nutzung aufschreiben
In nutzung.csv eine Zeile je Person und Werkzeug: wofür, seit wann. Das ist der Bedarf. Wer nur ein Übersetzungswerkzeug nutzt, braucht etwas anderes als jemand, der den Prüfordner eines automatischen Rechnungseingangs abarbeitet.
- 03
Grundlagen für alle
Eine Kurzunterweisung von etwa 45 Minuten: was im Betrieb im Einsatz ist, was ein Sprachmodell tut und wo es überzeugend falsch liegt, was nicht hineingehört, wie man ein Ergebnis prüft, wen man fragt. Der Ablauf liegt im Paket.
- 04
Einweisung je Werkzeug
Für die Leute, die ein Werkzeug tatsächlich nutzen, 15 bis 40 Minuten am Arbeitsplatz: ein echter Vorgang, einmal gemeinsam durchgespielt, mit den Fehlern, die bei diesem Werkzeug schon vorgekommen sind.
- 05
Übersicht laufen lassen
Jede Maßnahme als Zeile in massnahmen.csv. Das Skript zeigt, wer welches Werkzeug ohne Einweisung nutzt und was älter ist als eure eigene Auffrischungsregel. Die Lücken werden abgearbeitet, dann läuft es wieder.
Der Kern des Skripts ist eine Entscheidung je Person und Werkzeug, mehr nicht:
for n in [n for n in nutzung if n["Person"] == p]:
w = n["Werkzeug"]
spez = [m for m in massnahmen if betrifft(m, p) and m["Werkzeug"] == w and m["_datum"] <= stichtag]
letzte = max((m["_datum"] for m in spez), default=None)
frei = werkzeuge[w]["Freigegeben"].lower() == "ja"
if not frei:
status = "NICHT FREIGEGEBEN"
elif letzte:
status = f"eingewiesen {letzte:%d.%m.%Y}"
elif letzte_grund:
status = "nur Grundlagen, keine Einweisung in dieses Werkzeug"
else:
status = "nichts dokumentiert"Im Paket liegt ein ausgefülltes Beispiel, ein erfundener Betrieb mit sieben Personen und fünf Werkzeugen, darunter ein privates ChatGPT-Konto, das jemand vor der Freigabe benutzt hat und weiter benutzt. Am 4. Oktober 2026 mit Python 3.12.2 und Stichtag 4. Oktober gelaufen, der Schluss der Ausgabe:
3. Lücken: 14 (je Person und Werkzeug gezählt)
1. alle 7 Personen — Grundlagen: Grundlagen von 15.04.2025, älter als 12 Monate
2. Anna Hofmann — DeepL Pro: Einweisung von 15.04.2025, älter als 12 Monate
3. Sabine Kraus — ChatGPT Team: nutzt es seit 05.2026, keine Einweisung dokumentiert
4. Murat Yilmaz — DeepL Pro: Einweisung von 15.04.2025, älter als 12 Monate
5. Jonas Weber — ChatGPT privat: nutzt ein nicht freigegebenes Werkzeug (privates Konto) für: Kundenmails, vor der Freigabe
6. Lea Fischer — Protokoll Besprechungsraum (Whisper lokal): nutzt es seit 09.2026, keine Einweisung dokumentiert
7. Lea Fischer — ChatGPT Team: nutzt es seit 08.2026, keine Einweisung dokumentiert
8. Stefan Huber — DeepL Pro: nutzt es seit 02.2026, keine Einweisung dokumentiert
Dokumentiert: 5 Maßnahmen, zusammen rund 11,4 Personenstunden; 7 Personen nutzen 5 Werkzeuge.Drei Dinge zeigt diese Liste, die keine gekaufte Schulung gezeigt hätte. Zwei Leute nutzen ChatGPT seit Monaten ohne Einweisung, weil sie beim Workshop im März noch nichts damit zu tun hatten. Eine Person arbeitet mit einem privaten Konto, und das ist kein Schulungsproblem, sondern eine Frage der Freigabe; was am privaten Konto anders ist, steht im Beitrag darüber, was mit euren Daten passiert. Und die Grundlagen sind anderthalb Jahre alt. Das ist nach dem Gesetz kein Verstoß, Art. 4 nennt keine Frist; die zwölf Monate sind eine Hausregel, die ihr mit --auffrischen selbst setzt.
Im Beispiel stehen elf Personenstunden in anderthalb Jahren für sieben Leute. Der Betrieb ist erfunden, die Rechnung lässt sich mit euren Zahlen wiederholen, und ein Angebot für dieselbe Zeit lässt sich daneben legen.
Woran ihr ein überteuertes Angebot erkennt
Vier Behauptungen lassen sich mit diesem Beitrag prüfen: ein Zertifikat sei Pflicht, es drohten Bußgelder in Millionenhöhe, jeder brauche ein nachgewiesenes Niveau, und die Schulung müsse jährlich wiederholt werden. Keine davon steht im geltenden Recht. Sinnvoll kann ein Angebot trotzdem sein, wenn niemand im Betrieb die Grundlagen halten kann oder ein System unter die Hochrisiko-Regeln fallen könnte. Dann fragt, welche eurer Werkzeuge darin vorkommen; ein Angebot, das eure Werkzeugliste nicht sehen will, ersetzt die Einweisung je Werkzeug nicht.
Was das nicht ist
- Kein Nachweis für Hochrisiko-Systeme. Wer KI etwa bei der Auswahl von Bewerbern einsetzt, hat weitergehende Pflichten zur menschlichen Aufsicht. Deren Geltungsbeginn hat dieselbe Änderungsverordnung für Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
- Keine Kompetenz. Eine Tabelle ohne Lücken heißt, dass etwas stattgefunden hat und aufgeschrieben ist. Ob jemand danach eine erfundene Fundstelle erkennt, zeigt sie nicht. Dafür gibt es die Einweisung am echten Vorgang.
Zum Nachbauen
Das Paket zu diesem Beitrag enthält die drei leeren Tabellen, das ausgefüllte Beispiel, das Skript und drei Texte. Entpacken, dann:
- vorlagen/: werkzeuge.csv, nutzung.csv und massnahmen.csv mit Kopfzeile, zum Ausfüllen in jeder Tabellenkalkulation, Semikolon als Trennzeichen
- beispiel/: dieselben drei Tabellen für den erfundenen Betrieb, mit dem die Ausgabe oben entstanden ist
- uebersicht.py: druckt, wer was nutzt, was je Person und Werkzeug dokumentiert ist und welche Lücken offen sind; mit --csv die Lücken als Tabelle zum Abhaken, mit --auffrischen eure eigene Frist
- kurzunterweisung.md: Ablauf der Grundlagen in 45 Minuten und der Einweisung je Werkzeug
- pruefliste-schulungsangebot.md: sechs Aussagen aus Angeboten, die so nicht stimmen, mit Beleg, und fünf Fragen an Anbieter
- quellen.md: Wortlaut von Art. 4 alt und neu, die Fundstellen in KI-MIG, bei Kommission und Bundesnetzagentur, mit Abrufdatum
Stand dieses Artikels
Geschrieben und geprüft am 4. Oktober 2026. An diesem Tag abgerufen: die Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung des Amtsblatts vom 12. Juli 2024 und die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, Amtsblatt vom 24. Juli 2026, beide auf EUR-Lex; das KI-MIG vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 223) auf gesetze-im-internet.de, dort mit dem Vermerk, der Text sei dokumentarisch noch nicht bearbeitet; die Fragen und Antworten der EU-Kommission zur KI-Kompetenz mit Stand 27. Juli 2026; die Seite der Bundesnetzagentur zur KI-Kompetenz und ihre Pressemitteilung vom 29. Juli 2026. Eine konsolidierte Fassung der KI-Verordnung haben wir nicht herangezogen; den neuen Wortlaut von Art. 4 haben wir aus der Änderungsverordnung selbst gelesen.
Nicht geprüft: ob Landesgesetze für öffentliche Stellen eigene Regeln zu Art. 4 enthalten; ob es seit Juli Entscheidungen oder Verlautbarungen einer Aufsichtsbehörde zur Durchsetzung von Art. 4 gibt, die nicht auf den genannten Seiten stehen; ob die Empfehlungen des KI-Gremiums oder die Praxisbeispiele der Kommission nach Abs. 2 inzwischen erschienen sind. Das Skript ist mit Python 3.12.2 gegen die erfundenen Beispieldaten gelaufen, nicht gegen die Tabellen eines echten Betriebs. Der Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Fallen wir unter Art. 4, wenn bei uns nur zwei Leute ChatGPT benutzen?
Ja, wenn sie es beruflich nutzen. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung und nicht nur privat verwendet, unabhängig von der Größe des Betriebs. Die Kommission nennt genau dieses Beispiel. Was ihr tun müsst, richtet sich danach, wofür die zwei es nutzen; für zwei Leute ist das eine Einweisung und eine Zeile in einer Tabelle.
Reicht ein Online-Kurs mit Zertifikat?
Ein Zertifikat ist nicht nötig, schadet aber nicht. Die Frage ist, ob der Kurs eure Werkzeuge und eure Daten kennt. Ein allgemeiner Kurs ohne Bezug zu dem, was im Betrieb läuft, ist als Grundlage brauchbar und zusammen mit einer Einweisung am eigenen Werkzeug sinnvoll.
Was ändert sich durch die neue Fassung von Art. 4 praktisch?
Für einen Betrieb, der schon etwas getan hat, wenig. Verlangt sind jetzt Maßnahmen, die die Kompetenz unterstützen, kein garantiertes Niveau. Wer dokumentiert hat, wer was nutzt und wer wozu eingewiesen wurde, ist gut aufgestellt. Wer gar nichts getan hat, hat weiterhin eine Pflicht, die er nicht erfüllt.

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